Frau Seeger erklärte, die Bezirksregierung Köln habe die Fortführung der Willi-Fährmann-Schule im Verbund mit dem zukünftigen Teilstandort in Stolberg genehmigt. Neben den bereits vorhandenen Förderschwerpunkten „Lernen“ und „emotionale und soziale Entwicklung“ sei auch der Förderschwerpunkt „Sprache“ genehmigt worden. Insofern seien beide Standorte gesichert.

Sie erläuterte, die Bezirksregierung Köln habe noch nicht die öffentlich-rechtliche Vereinbarung genehmigt, da die in § 6 I der Vereinbarung enthaltene Regelung, nach der kommunalpolitische Beschlüsse der Stadt Eschweiler, die die Stadt Eschweiler in ihrer Eigenschaft als Schulträgerin fasst und die unmittelbare Auswirkungen auf die Stadt Stolberg oder den dortigen Standort haben, der Zustimmung der Stadt Stolberg bedürfen, in dieser Form nicht statthaft sei. Die Möglichkeit der Einflussnahme der Stadt Stolberg sei in diesem Fall zu groß. Frau Seeger sagte die Vorlage einer geänderten Fassung zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler zu.