Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

RM Berndt bat darum, zu Protokoll zu nehmen, dass Wähler, die Briefwahl beantragt hätten, zukünftig eine Bestätigung durch die Verwaltung erhalten sollten, ob ihre Unterlagen eingegangen seien. Er gab zu bedenken, dass die Zustellung durch die Post nicht mehr in jedem Fall gewährleistet sei.

 

Herr Guth erwiderte, dass die Verwaltung darauf keinen Einfluss habe. Das Wahlgesetz lege das Verfahren fest; dieses sehe die Briefwahl zwar vor, schreibe jedoch keine Rückmeldung über den Eingang vor. Die Verwaltung müsse sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Man könne lediglich darauf hinweisen, die Unterlagen rechtzeitig abzugeben. Wer am Wahltag verhindert sei, könne die Unterlagen persönlich einwerfen oder vor Ort wählen.

Weiter verwies er auf die geltende Wahlfreiheit. Er betonte, dass Personen, welche Briefwahlunterlagen erhalten hätten, nicht dazu gedrängt werden dürften, diese auch einzureichen. Es bestehe in Deutschland keine Wahlpflicht.

Erste Beigeordnete Duikers erläuterte, dass das Verfahren durch die Wahlgesetzgebung geregelt sei. Die bevorzugte Zustellung von Wahlunterlagen durch die Post sei zudem auf Bundesebene geklärt.

Es lagen keine weiteren Anfragen und Mitteilungen vor, so dass die Vorsitzende, RM Golke den öffentlichen Teil der Sitzung um 18.42 Uhr beendete.

Der nichtöffentliche Teil der Sitzung wurde um 18.43 Uhr fortgesetzt.