Sitzung: 20.01.2026 Wahlprüfungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
RM Berndt bat darum, zu Protokoll zu
nehmen, dass Wähler, die Briefwahl beantragt hätten, zukünftig eine Bestätigung
durch die Verwaltung erhalten sollten, ob ihre Unterlagen eingegangen seien. Er
gab zu bedenken, dass die Zustellung durch die Post nicht mehr in jedem Fall
gewährleistet sei.
Herr Guth erwiderte, dass die
Verwaltung darauf keinen Einfluss habe. Das Wahlgesetz lege das Verfahren fest;
dieses sehe die Briefwahl zwar vor, schreibe jedoch keine Rückmeldung über den
Eingang vor. Die Verwaltung müsse sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben
halten. Man könne lediglich darauf hinweisen, die Unterlagen rechtzeitig
abzugeben. Wer am Wahltag verhindert sei, könne die Unterlagen persönlich
einwerfen oder vor Ort wählen.
Weiter verwies er auf die
geltende Wahlfreiheit. Er betonte, dass Personen, welche Briefwahlunterlagen
erhalten hätten, nicht dazu gedrängt werden dürften, diese auch einzureichen.
Es bestehe in Deutschland keine Wahlpflicht.
Erste Beigeordnete Duikers erläuterte, dass das
Verfahren durch die Wahlgesetzgebung geregelt sei. Die bevorzugte Zustellung
von Wahlunterlagen durch die Post sei zudem auf Bundesebene geklärt.
Es lagen keine weiteren
Anfragen und Mitteilungen vor, so dass die Vorsitzende, RM Golke den
öffentlichen Teil der Sitzung um 18.42 Uhr beendete.
Der nichtöffentliche Teil der Sitzung wurde um 18.43 Uhr fortgesetzt.
