Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a)      Wahl eines Technischen Beigeordneten für das Dezernat III

 

Auf Grund des § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in seiner der­zeitigen Fassung wird der Bewerber

 

Achim Vogelheim

 

für den Zeitraum von 8 Jahren zum Technischen Beigeordneten für das Dezernat III gewählt.

 

b)     Beschlussfassung über den Zeitpunkt der Ernennung/Besoldung pp.

 

Die Ernennung erfolgt zum 01.06.2024. Die vorgenannte Person wird zu diesem Zeitpunkt in eine freie Beamtenplanstelle der Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW eingewiesen und erhält die Dienstbezüge dieser Besoldungsgruppe.

 

Auf Grund des § 5 der Eingruppierungsverordnung – EingrVO – in ihrer derzeitigen Fassung wird der vorgenannten Person mit dem Zeitpunkt des Dienstantritts eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 411,02 € gewährt.

 


BMin Leonhardt forderte die Fraktionen auf, ihre Wahlvorschläge zu den Bewerbern abzugeben.

 

Es wurde wie folgt vorgeschlagen:

 

von der SPD-Stadtratsfraktion

Herr Achim Vogelheim

von der Stadtratsfraktion Bündnis90/ Die Grünen

Herr Achim Vogelheim

von der BASIS-Stadtratsfraktion

Herr Achim Vogelheim

von der AfD-Stadtratsfraktion

Herr Achim Vogelheim

von der FDP-Stadtratsfraktion

Herr Ralf Brettin

von der CDU-Stadtratsfraktion

Herr Achim Vogelheim

 

Anträge auf geheime Wahl wurden nicht gestellt, so dass BMin Leonhardt aufgrund der erfolgten Vorschläge der Stadtratsfraktionen Herrn Ralf Brettin und Herrn Achim Vogelheim als Kandidaten für die Wahl des Technischen Beigeordneten zur Wahl stellte.

 

 

 


Folgendes Ergebnis wurde ermittelt:

 

Anzahl der abgegebenen Stimmen:

                45

 

 

Anzahl Stimmen für Herrn Ralf Brettin:

                  2

Anzahl Stimmen für Herrn Achim Vogelheim:

                43

Anzahl der Nein-Stimmen:

                  0

Anzahl der Enthaltungen:

                  0