Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Köln bei der Bezirksplanungsbehörde die im Schreiben der Stadt vom 15.08.2022 unter Nr. 17 bezeichnete Anregung zur Fläche nordwestlich des Kraftwerks Weisweiler zurückzunehmen. Ziel der Stadt ist es, diese Fläche weiterhin im Regionalplan als Gewerbe- und Industriebereich (GIB) mit der Zweckbestimmung Abfallwirtschaft zu belassen.

 


RM Widell erklärte, dass es sinnvoll sei, dass die Fläche weiterhin für die perspektivische Erweiterung der beiden Betriebe vorgesehen bleiben soll.

 

Durch das Schreiben wäre eindeutig klargestellt worden, dass das Thema Klärschlammverbrennung nicht weiterverfolgt werden soll.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler fasste den folgenden Beschluss einstimmig: