Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die als Anlage 1 beigefügte 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 18.12.2018 wird beschlossen.

 

Der Beschlussfassung liegt die Gebührenkalkulation vom 13.11.2023 für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2024 (Anlage 2) zugrunde.

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: