Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung der Unterkunftsgebäude am vorgesehenen Standort in der Grachtstraße entsprechend den Inhalten der Vorlage weiterzuentwickeln und hierzu eine konkretisierte auf den späteren Betrieb abgestimmte Gebäudeplanung auszuarbeiten und umzusetzen. Entsprechend der Ergebnisse des dargestellten Planungsprozesses und der Haushaltsverträglichkeit sind die zusätzlich erforderlichen Mittel im Haushaltsaufstellungsverfahren zu betrachten.


RM Milar kritisierte die Pläne zum Neubau auf den Standort Grachtstraße als falsch, da dort schon seit über 50 Jahren Obdachlosennotunterkünfte existieren und die Zustände für die Anwohner nicht mehr hinnehmbar seien. Er regte in dem Zusammenhang noch einmal eine größere Einbeziehung der Anwohner und anstelle einer einzelnen großen Unterkunft, mehrere kleinere. im Stadtgebiet verteilte Unterkünfte an.

 

Herr TB Gödde erwiderte, dass bei der Stadt Eschweiler seit geraumer Zeit eine dezentrale Unterbringung praktiziert werde und bei den Planungen zehn Standorte untersucht wurden, diese aber alle nicht geeignet waren. Es ist die Errichtung einzelner Baukörper wie in der Hüttenstraße geplant, hierbei soll die Betreuung durch ein extern zu vergebendes Betreuungskonzept sichergestellt werden. Insgesamt könnte somit die heutige Situation stark aufgewertet und verbessert werden.

 

Mehrere Ausschussmitglieder bekräftigen, dass die Probleme nicht neu seien. Insgesamt sei es notwendig, die Situation sowohl für Anwohner als auch Bewohner der Obdachlosennotunterkünfte zu verbessern.

 

Nach weiterer kontroverser Diskussion berief sich RM Berndt auf die Geschäftsordnung und bat um entsprechende Abstimmung.


Bei 1 Nein-Stimme (AfD), 2 Enthaltungen (BASIS) und 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, GRÜNE) fasste der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: