I.            Die Aufstellung des Bebauungsplans 310 – Schule / Kita Auf dem Driesch – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich 1 wird beschlossen.

 

II.          Gleichzeitig wird die Einleitung des Verfahrens zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans W 1 – Hovener Gäßchen – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich 2 ist ebenfalls der Anlage 1 zu entnehmen.

 

III.         Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dieser Bauleitplanung (Anlagen 2 und 3) mit Begründung (Anlage 4) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler fasste den folgenden Beschluss einstimmig: