Beschluss: einstimmig zugestimmt

 

I.         Die Aufstellung des Bebauungsplans 312 – Östlich Phönixstraße – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

II.       Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 2 und 3) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


RM Widell begrüßte die neue Nutzung alter versiegelter Brachflächen, gab in dem Zusammenhang aber zu bedenken, dass die Verkehrsführung nicht über Röhe laufen dürfte.

 

Herr TB Gödde kündigte an, dass ein Verkehrsgutachten erarbeitet werden soll, in welchem die Verkehrsführung als wesentlicher Punkt geprüft werden soll.

 

RM Möller erkundigte sich weiterhin zu der geplanten Bahnanbindung, ob im Bereich der Aue ein Haltepunkt errichtet werden soll.

 

Herr TB Gödde erklärte, dass es hierzu Gespräche geben würde und ein Haltepunkt im Bereich des ehemaligen Bahnhofs Aue in Planung sei.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler fasste den folgenden Beschluss einstimmig: