Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gaben einstimmig die folgende Empfehlung an den Rat der Stadt Eschweiler:

 

Die als Anlage beigefügte Fortschreibung der Schülerzahlenprognose des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Eschweiler wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulmitwirkungsgremien gem. § 80 i.V.m. §§ 76 und 65 des SchulG zu beteiligen sowie die nach § 80 Abs. 1 SchulG vorgeschriebene Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern vorzunehmen und den Schul- und Jugendhilfeausschuss im Anschluss über evt. Einwendungen zu informieren.

 

Über die sich aus der Fortschreibung ergebenden schulorganisatorischen Maßnahmen werden und wurden z.T. dem Rat und den Fachausschüssen von der Verwaltung konkrete Beschlussvorschläge unterbreitet.

 

Frau RM Mund wie daraufhin, dass im Text bei der KGS Eduard-Mörike-Schule ein Fehler unterlaufen sei, denn es müsse hier „zweizügige Jahrgangsstufen“ lauten und bat die Verwaltung um entsprechende Korrektur.