Die als Anlage der Verwaltungsvorlage 428/23 beigefügte Fortschreibung der Schülerzahlenprognose des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Eschweiler wurde zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, die Schulmitwirkungsgremien gem. § 80 i.V.m. §§ 76 und 65 des SchulG zu beteiligen sowie die nach § 80 Abs. 1 SchulG vorgeschriebene Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern vorzunehmen und den Schul- und Jugendhilfeausschuss im Anschluss über evt. Einwendungen zu informieren.

 

Über die sich aus der Fortschreibung ergebenden schulorganisatorischen Maßnahmen werden und wurden z.T. dem Rat und den Fachausschüssen von der Verwaltung konkrete Beschlussvorschläge unterbreitet.