Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 11

 

1.) Die Verwaltung wird beauftragt den Sanierungsbedarf der städtischen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur („Sanierungsstau“) festzustellen, unter Priorisierung des Sanierungsbedarfs.

 

2.) Sie prüft das mit Datum vom 19.06.2023 veröffentlichte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK), auf mögliche Anwendung der unter 1.) erfolgten Feststellungen.

3.) Eine Einbeziehung des unter 1.) genannten Programms in den in der Planung befindlichen Wiederaufbau des Jahnbads wird geprüft.


Herr RM W. Berndt bedankte sich für die Ausarbeitung der Vorlage und empfahl die Punkte 2 + 3 zu streichen, da sie obsolet seien und daher nur über Punkt 1 abzustimmen. Weiterhin bat er die Verwaltung um Prüfung, ob es Fördergelder zur Erstellung des Katasters gebe.

 

Herr RM Möller betonte, dass der Rückzug nachvollziehbar sei und auch der Sanierungsbedarf ersichtlich sei. Trotz dieser Tatsachen wird die VV aufgrund der personellen Auslastung und der fehlenden Kapazitäten der Verwaltung abgelehnt. Weiterhin erklärte er, dass es eine solche Auflistung „Sportstättenleitplan“ aus 2016 auf Grundlage eines SPD Antrages schon gegeben hätte und eine Fortschreibung erarbeitet werden könne.

 

Herr RM Schlenter erklärte, dass der Beschluss auch im Wiederaufbauplan als Voratsbeschluss gefasst werden und der „Sportstättenleitplan“ mit einbezogen werden könne.

 

Nach einer regen Diskussion bat Herr skB Widell, die Vorlage mit dem „Sportstättenleitplan“ in der Niederschrift zur Nachlese benennen zu lassen. (Nachtrag: VV Nr. 164/16)


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss lehnte den folgenden Beschlussvorschlag mit 10 Ja-Stimmen (CDU, FDP, AFD und BASIS) und 11 Gegenstimmen (SPD und Grüne) mehrheitlich ab: