RM Winterich beantragte, über die Punkte 1, 2, 3, 4 und 5 einzeln abstimmen zu lassen. Hierzu gab es keine Widerrede. Somit ließ BMin Leonhardt über die einzelnen Punkte getrennt voneinander abstimmen.       


Zu Punkt 1:

Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den ersten Punkt zur Kenntnis:

 

1. Das im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 09.08.2023 zur Verfügung gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushalt 2024 (Anlage II) wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu Punkt 2:

Bei zwei Nein-Stimmen (AfD) und 43 Ja-Stimmen (SPD, GRÜNE, CDU, BASIS, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt) stimmte der Rat der Stadt Eschweiler dem nachfolgenden Beschlussvorschlag unter Punkt zwei mehrheitlich zu:

 

2. Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2024, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

Zu Punkt 3:

Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschlussvorschlag unter Punkt drei einstimmig:

 

3. Auf der Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Allgemeine Städteregionsumlage 2024 her. Zugleich wird die StädteRegion Aachen aufgefordert,

 

a.    weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2024 gegenüber den Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem Eckdatenpapier für den Haushalt 2024 ergebende Verschlechterungen sind über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch Aufwandsreduzierungen, zu kompensieren;

b.    dringend auf den LVR Rheinland dahingehend einzuwirken, die Ausgleichsrücklage in erheblich größerem Umfang zur Umlagesenkung und zur Entlastung der Mitgliedskommunen einzusetzen;

c.     mit Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2024 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 einhergehenden besonderen Risiken eigene Konsolidierungsbemühungen nochmals deutlich zu intensivieren und damit den perspektivisch eintretenden Verzehr der Ausgleichsrücklage mindestens zu kompensieren.

 

Zu Punkt 4:

Bei zwei Nein-Stimmen (AfD) und 43 Ja-Stimmen (SPD, GRÜNE, CDU, BASIS, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt) stimmte der Rat der Stadt Eschweiler dem nachfolgenden Beschlussvorschlag unter Punkt vier mehrheitlich zu:

 

4. Das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis des Umlagevolumens in Höhe von 21.759.000 Euro hergestellt.

 

Zu Punkt 5:

Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschlussvorschlag unter Punkt fünf einstimmig:

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2024 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren.