1.       Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

2.       Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

3.       Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald – (Anlage 3 und 4) mit Begründung (Anlage 5) wird beschlossen.

 


Bei zwei Nein-Stimmen (AfD) und 43 Ja-Stimmen (SPD, GRÜNE, CDU, BASIS, FDP, AfD, RM Borchardt, BMin Leonhardt) stimmte der Rat der Stadt Eschweiler dem nachfolgenden Beschluss mehrheitlich zu: