Sitzung: 27.09.2023 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 2
Vorlage: 275/23
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1)
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 1. Änderung
des Bebauungsplans 271 A – Auerbachstraße – (Anlagen 2 und 3) wird gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4)
als Abschlussbegründung hierzu.
Bei zwei Nein-Stimmen (AfD) und 43 Ja-Stimmen (SPD, GRÜNE, CDU, BASIS, FDP, AfD, RM Borchardt, BMin Leonhardt) stimmte der Rat der Stadt Eschweiler dem nachfolgenden Beschluss mehrheitlich zu: