I.                     Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1)

 

II.                   Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.                 Die 1. Änderung des Bebauungsplans 271 A – Auerbachstraße – (Anlagen 2 und 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Bei zwei Nein-Stimmen (AfD) und 43 Ja-Stimmen (SPD, GRÜNE, CDU, BASIS, FDP, AfD, RM Borchardt, BMin Leonhardt) stimmte der Rat der Stadt Eschweiler dem nachfolgenden Beschluss mehrheitlich zu: