RM Häfner trug in der Sitzung vor, dass er bei vielen Bauvorhaben die Gesamtkosten nicht mehr überblicken könne. So auch beim Neubau der Unterkünfte Hüttenstraße. Er hat dazu einen Prüfauftrag formuliert und bittet um Abstimmung. Herr Breuer, AL 14, erläuterte, dass im TOP Anfragen und Mitteilungen keine Beschlüsse bzw. Prüfaufträge gefasst bzw. erteilt werden könnten. Des Weiteren wies er daraufhin, dass jederzeit eine Anfrage an die Verwaltung erfolgen könne, um eine Kostenübersicht zu erhalten. Er empfahl, die Fragen zu formulieren und gesammelt von der Verwaltung beantworten zu lassen. Außerdem verwies Herr Breuer darauf, dass alle Baumaßnahmen ab 5.000 € sowie alle Nachtragsvergaben dem Rechnungsprüfungsamt zur Vorprüfung vorgelegt werden. Zusätzlich sind die Kosten von Baumaßnahmen im Haushaltsplan mit Ausgabe/Einnahme zum 31.12. des Vorjahres und Plankosten des lfd. Jahres bzw. Folgejahre aufgeführt. Entstehen höhere Kosten müssen diese dann auch eingeplant werden.