Der Sachverhalt wurde zur Kenntnis genommen.

 


Von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD-Fraktion wurde gefordert, dass die Fahrradständer und die Poller im öffentlichen Raum mit Signalfarben gekennzeichnet werden, um sie für sehbehinderte Mitbürger besser sichtbar zu machen.

 

Hierzu gibt die Verwaltung folgendes an:

Die Festlegung der farblichen Gestaltung von Stadtmobiliar, hierzu zählen Fahrradbügel und Poller, ist grundlegend ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Ein bindender Grundsatzbeschluss des zuständigen Ausschusses oder des Rates ist bisher nicht gefasst worden. Die Zuständigkeit der Ausschüsse wird in der „Zuständigkeitsordnung des Rates, der Ausschüsse und der Bürgermeisterin“ geregelt. Da es sich hier um eine bauliche Veränderung handelt, wäre der Planungs- und Bauausschuss zuständig.

Nach Auffassung des Fachamtes ist die geforderte Kennzeichnung von Teilen des Stadtmobiliars, hier Fahrradständer und Poller, mit Signalfarbe nicht zielführend. Da sich neben Fahrradbügeln und Pollern eine Vielzahl weiterer Elemente (Papierkörbe, Sitzbänke, Leuchten, Ampeln, Eingangstreppen, abgestellte Fahrräder, abgestellte Fahrzeuge, Menschen, etc.) im öffentlichen Straßenraum befinden, die nicht alle farblich gekennzeichnet werden können, ist der Nutzen der geforderten Maßnahme für seheingeschränkte Personen gering. Sehbehinderte Menschen orientieren sich in der Regel mit Hilfsmitteln wie z.B. Langstock oder Blindenführhunden und sind durchaus in der Lage Hindernisse ohne optische Hervorhebung rechtzeitig zu erkennen. Sollten bestimmte Elemente im Verkehrsraum dennoch von mehreren Verkehrsteilnehmern als problematisch wahrgenommen werden, so wird darum gebeten, diese konkret zu benennen, damit im Einzelfall Abhilfe, z.B. durch eine Umsetzung des Elements o.ä. geschaffen, werden kann.