Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 45

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Eschweiler trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er stellt fest, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen der Stadt Eschweiler als sog. „Billigkeitsleistung“ einen Betrag in Höhe von 409.563,00 Euro bewilligt hat.

 

2. Er ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen der vorhandenen Fördermittel, vorliegende Anträge zu bewilligen, soweit damit dem Förderzweck entsprochen wird.

 

3. Er stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 8 Abs. 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2023 unabweisbaren erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von bis zu 409.563,00 Euro als Unterstützungsleistungen im Rahmen des Stärkungspaktes NRW zu.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: