I.               Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 271 A - Auerbachstraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

II.             Gleichzeitig wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans 271 A - Auerbachstraße - (Anlage 2 und 3) mit Begründung (Anlage 4) zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Herr RM Cremer gab zu bedenken, dass es durch die Ansiedlung der Bike & Outdoor Company GmbH  zu einer Konkurrenzsituation für den bestehenden Fahrradfachhandel in Eschweiler kommen könne. Herr RM Möller sagte, dass es dadurch zu einer Erweiterung des Angebotes kommen könne und das hieraus Vorteile für den Bürger zu erwarten seien. Zudem erkundige er sich, wann die Baumaßnahmen abgeschlossen sein sollen. Herr TB Gödde erklärte, dass zunächst ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden müsse. Herr RM Widell erkundigte sich, ob es nicht Gebäudeleerstände gebe, in denen die Bike & Outdoor Company GmbH stattdessen angesiedelt werden könne. Herr TB Gödde merkte an, dass als Alternative Gebäudeleerstände in Betracht gezogen werden könnten, jedoch müsse auch bei diesen Standorten geprüft werden, ob die Nutzung gemäß den vorliegenden Bebauungsplänen zulässig sei. 


Der Beschlussvorlage 193/23 wurde einstimmig zugestimmt.