Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 45

 


Bevor es zur Abstimmung kam, beantragte RM Milar in der zu beschließenden Friedhofssatzung (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage) den § 6 Absatz 3 Buchstabe a) wie folgt zu ändern:

 

(3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:

 

a) Die Wege mit Fahrzeugen aller Art oder Fahrrädern -sofern sie nicht zum Zwecke des Grabbesuchs dienen- /Rollschuhen/ Rollerblades/ Skateboards zu befahren. Ausgenommen hiervon sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden,

 

 

Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden geänderten Beschlussvorschlag einstimmig:

 

Beschlussvorschlag: Die als Anlage 3 beigefügte Friedhofssatzung wird beschlossen.

§ 6 Absatz 3 Buchstabe a) wird wie folgt geändert: (3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:

 

a) Die Wege mit Fahrzeugen aller Art oder Fahrrädern -sofern sie nicht zum Zwecke des Grabbesuchs dienen- /Rollschuhen/ Rollerblades/ Skateboards zu befahren. Ausgenommen hiervon sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden,