Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 44

Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan 92 – Akazienhain - sind die Grundstücke Gemarkung Eschweiler, Flur 110 Flurstücke 1203 tlw. und 1215 tlw., die der Erschließungsanlage „Akazienhain – von Akazienhain bis Einmündung Schlehdornweg -“ dienen, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt worden.

 

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der derzeit geltenden Fassung wird die vorgenannte Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Erschließungsanlage als Gemeindestraße mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ gemäß § 42 Abs. 2 StVO i. V. m. Anlage 3 Abschnitt 4 eingestuft.

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.

Der vorstehende Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung bekannt zu machen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig, wobei RM Fehr nicht an der Abstimmung teilgenommen hat: