Die Satzungen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – KAG - für die Erneuerung (Umgestaltung) und Verbesserung der nordwestlich des Akazienhains abzweigenden Verkehrsfläche Akazienhain - von Akazienhain bis Einmündung Schlehdornweg - und Akazienhain - Verkehrsberuhigter Bereich um die Grünfläche - werden in der Fassung der als Anlage beigefügten Entwürfe beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig, wobei RM Fehr nicht an der Abstimmung teilgenommen hat: