I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltung abgewogen (Anlage 2).

 

III.                Der Entwurf des Bebauungsplans 313 – RathausQuartier – (Anlagen 3 und 4) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB beschlossen.

 

 


Im Nachgang der Präsentation wurden die kontroversen Sichtweisen der Fraktionen zu der vorgestellten Planung diskutiert und Fragen zur Planung durch die Marktquartier Eschweiler GmbH beantwortet.

 

Bezüglich der Nachfragen von Herrn RM Berndt führte Frau Peterhoff aus, dass die Fläche der Moschee überplant worden sei und das Bauvorhaben in mehreren Bauabschnitten ablaufen würde, da dies eine deutliche Vereinfachung der Umsetzung des Projektes darstelle. Der erste Bauabschnitt umfasse den Gewerbeteil an der Wollenweberstraße  und die Kita. Die Marktquartier Eschweiler GmbH versuche parallel zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans den Bauantrag schon vorzubereiten.

Die Heizungsplanung sei noch nicht abgeschlossen, daher könne zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden, wie geheizt werde.

Man sei auch offen für Gespräche mit ortsansässigen Investoren.

Herrn skB Kempen wurde erläutert, dass auch weiterhin die Vermarktung und der Verkauf des Projektes nach Fertigstellung geplant sei und dass der Bau des Projektes aufgrund einer eigenen Baufirma im Hause zügig passieren werde.

 

Herr RM Cremer führte aus, dass die dargestellten Änderungen in der Planung marginal seien und daher die BASIS-Fraktion die Planung ablehne, da Eschweiler „etwas Besseres“ verdient habe.

 

Herr RM Winterich lehnte die Planung ebenfalls ab und betonte, dass die Akzeptanz des Projektes in der Stadt aufgrund der Intransparenz nicht gegeben sei. Warum bekämen die Ratsmitglieder das Schallgutachten nicht vorgelegt?

Frau Führen erläuterte hierzu, dass ein BPlan nicht das konkrete Bauvorhaben regele, sondern nur die Grundlagen schaffe. Für das gesamte Gebiet gebe es ein Schallgutachen.

Herr Schoop ergänzte, dass die Gutachten im Rahmen der Offenlage für die weitere Diskussion zur Verfügung ständen.

 

Herr skB Lutter erkundigte sich, für welche Zielgruppe die in Planung stehenden 200 Wohneinheiten gedacht seien.

Frau Peterhoff erwiderte, dass die maximale Zahl von 200 Wohneinheiten nur entstehe, wenn kein Pflegeobjekt im Haus 4 gebaut würde.

Die konkrete Wohnraumplanung werde an den Bedarf in Eschweiler nach Abschluss des BPlan-Verfahrens angepasst. Hierzu würden u.a. auch Gespräche mit ortsansässigen Maklern und z.B. dem Mieterschutzbund geführt.

 

Herr RM Berndt betonte, dass die CDU-Fraktion sich nie in Sachen Rathausquartier quer gestellt habe und auch wenn man nicht 100 % glücklich mit der Planung sei, man dennoch zustimmen würde, um das Verfahren voran zu bringen.

 

Nach weiterer kontroverser Diskussion stellte Herr RM Möller fest, dass ihn die Diskussion bezüglich des Verfahrens sehr verwundere, da dies das übliche und bekannte Bebauungsplanverfahren sei. Die Koalition von SPD und GRÜNEN habe Gespräche mit dem Eigentümer geführt und dieser habe nun für die Übergangsphase einen Sichtschutz vor der Baufläche zugesagt.

Herr Pieroth bestätigte dies und sagte zu, innerhalb der nächsten 2-3 Wochen würde man tätig werden. 


Bei 3 Nein-Stimmen von AfD und BASIS stimmte der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss mit 18 Stimmen dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zu: