Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung der Einführung eines eigenen Hebesatzes für baureife, unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C) gemäß § 25 Abs. 5 Grundsteuergesetz (GrStG) zu beauftragen.

 


Bei zwei Nein-Stimmen (AfD), zwei Enthaltungen (FDP) und 41 Ja-Stimmen (SPD, CDU, GRÜNE, BASIS, RM Borchardt, BMin Leonhardt) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den nachfolgenden Beschluss mehrheitlich: