Beschluss: verpflichtet

Frau Andrea Gallwé-Hüllenkremer wurde vom Vorsitzenden des Schulausschusses Herrn RM Frings als Ausschussmitglied gemäß § 67 Absatz 3 i.V.m. § 58 Absatz 2 GO NRW eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.