Frau Nagelschmitz kündigte als Sprecherin der Schulleiterkonferenz zwei Anfragen an.

Als ersten Punkt gehe es um die Traglufthalle. Frau Nagelschmitz las eine angeblich in der Schulleiterkonferenz verfasste Anfrage vor. Daraus ergab sich die Bitte, die Traglufthalle, nicht wie geplant nach den Osterferien abzubauen, sondern erst zwei Wochen vor den Sommerferien. Frau Seeger nahm Stellung zur 14tägigen Schließung des Bades nach den Osterferien, in welcher nicht nur der Abbau der Traglufthalle vorgenommen werde, sondern diverse Bodenarbeiten zu tätigen seien. In den Folgejahren werde es hier nur eine Schließung von ein paar Tagen geben. Da der Auftrag für den Abbau der Traglufthalle im April 2023 bereits erteilt sei, könne hier keine Änderung mehr vorgenommen werden. Für den Aufbau der Traglufthalle im Herbst 2023 könne der Zeitpunkt noch festgelegt werden.

Frau Seeger informierte darüber, dass das Freibad als Traglufthalle maximal 200 Personen zulasse, zu Freibadzeiten aber bis zu 3.500 Nutzer möglich seien.

RM Roth lobte die herausragende Leistung, Kindern überhaupt die Möglichkeit des Schwimmens geschaffen zu haben und dass Optimierungen nun vorgenommen werden könnten.

Frau Seeger teilte mit, dass die Schwimmzeiten für Schulen bis 15 Uhr verfügbar seien und bis 13 Uhr ausgereizt seien.

RM Schultheis wies darauf hin, dass er die pädagogische Begründung, welche in Frau Nagelschmitz Vortrag erklärt wurde, nämlich die Erlangung der Schwimmfähigkeit von Schüler*innen, gerade mit Blick auf die Pandemie, ausgezeichnet finde und er daher gerne bereit sei, den Ratsbeschluss zur Dauer des Bestands der Traglufthalle zu überprüfen.

Herr Grunewald brachte seine Dankbarkeit zum Ausdruck, dass nun in Eschweiler wieder die Möglichkeit bestünde und nicht mehr nach Stolberg gefahren werden müsse, bemängelte aber die Einteilung der Schwimmzeiten inklusive der Pausenintervalle dazwischen, was bei seinen Schüler*innen zu einer Wasserzeit von maximal 25 Minuten führe.

Es fand ein Austausch zur möglichen Neuverteilung der Schwimmzeiten statt. Hier erschien auch die Tatsache, dass nur eine Sammelumkleide für Schulen zur Verfügung stehe, problematisch.

Frau Seeger führte aus, dass die Verwaltung bei der Vergabe der Schwimmzeiten vorrangig die Bedarfe der Grundschulen erfüllt habe und die dann noch freien Zeiten auf die weiterführenden Schulen verteilt habe. Sie schlug die Bildung einer AG der Schulleiter*innen vor, die die Schwimmzeiten untereinander verteilen könnten. Hierzu erfolgte keine Rückmeldung der Schulleiter*innen.

Frau Seeger teilte abschließend zu dieser Anfrage mit, dass die Verwaltung die Anfrage der Schulleitung auf Umsetzbarkeit prüfe und beantworte.

 

Als zweite Anfrage trug Frau Nagelschmitz eine Ausarbeitung der Schulleiterkonferenz vor, in der es um die Anmeldezeiten für die fünften Klassen ging und darum, dass das vorgezogene Anmeldeverfahren zu Unsicherheiten bei Eltern sorge. Daher wurde der Wunsch geäußert, dass ab 2024 alle Schulen einheitliche Anmeldezeiträume nutzen.

Frau Seeger teilte mit, dass es rechtliche Grundlagen gebe, die zu erfüllen seien, um am vorzeitigen Anmeldeverfahren teilzunehmen. Eben diese Grundlagen seien bei der Gesamtschule erfüllt. Bezüglich des Anmeldeverfahrens der Liebfrauenschule habe Frau Seeger bereits vor einiger Zeit eine Anfrage an das Bistum Aachen gerichtet, hier mit dem Ziel, ein einheitliches Anmeldedatum mit dem Städtischen Gymnasium erwirken zu können. Das Bistum habe geantwortet, dass an allen Schulen in seiner Trägerschaft das vorgezogene Datum praktiziert werde und dies so auch beibehalten werde.

Herr Frenkel äußerte, dass die Gesamtschule in diese Anfrage-Kommission nicht einbezogen wurde und den von Frau Nagelschmitz vorgetragenen Text eine Woche vor dem Schulausschuss zur Information erhalten habe.

Herr Grunewald schilderte die Problematik seiner Schule, dass abgelehnte Schüler*innen als Notlösung das Städtische Gymnasium wählten, was aber nicht zielführend für die Erfüllung des Bildungsziels sei.

Herr Neuefeind hob hervor, dass es um Fairness untereinander gehe, wenn alle Schulen die gleichen Zeiten hätten.

Frau Seeger wiederholte, dass die Gesetzeslage eine Verallgemeinerung nicht zulasse und die Kriterien für die vorgezogene Anmeldung erfüllt sein müssen. Auf Anfrage von Frau Seeger, ob auch weitere Schulleitungen neben Herrn Frenkel nicht an der erwähnten Schulleiterkonferenz beteiligt waren und die Anfrage nicht mittragen, da Frau Nagelschmitz zunächst als Vertreterin der Schulleiterkonferenz sprach, korrigierte Frau Nagelschmitz, dass dies im Rahmen einer Grundschulleiterkonferenz besprochen wurde, zu der Herr Grunewald als Gast geladen war.