Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr RM Schlenter erkundigte sich, ob Satzungen erlassen werden müssen um von einem Vorkaufsrecht gebraucht zu machen. Zudem erkundigte er sich, ob die Befreiungen von B-Plänen für dringende Wohnbebauung in den nächsten Jahren der Städteregion vorab zur Zustimmung übermittelt werden.

 

Herr TB Gödde antwortete, dass der Erlass von Satzungen für die betroffenen Bereiche notwendig sei und man bezüglich der Befreiung von B-Plänen im engen Austausch mit dem zuständigen Amtsleiter der Städteregion Aachen stehe.

 

Herr RM Widell gab zu bedenken, dass der Erlass von Satzungen teilweise sehr zeitintensiv sein könne und dass man aus diesem Grund neben freien Grundstücken auch den Wohnungsleerstand im Stadtgebiet betrachten solle.

 

Herr TB Gödde erklärte, dass eine Leerstandverwaltung ein separater Aspekt für bezahlbaren Wohnraum sei. Eigentümer von unbebauten Grundstücken wurden durch die Stadtverwaltung angeschrieben um die Bereitschaft zur Veräußerung ihrer Grundstücke an die Stadt Eschweiler abzuklären. Die meisten Grundstückseigentümer haben jedoch angeben, dass sie die Grundstücke nicht verkaufen möchten. Allerdings ermögliche die Baulandmobilisierungsverordnung NRW zukünftig leichter Baugebote umzusetzen.

 

Herr RM W. Berndt erkundigte sich, ob eine Erweiterung der nicht im Regionalplan aufgeführten Flächen als mögliche Wohnbauflächen vorgesehen sei.

 

Herr TB Gödde entgegnete, dass es sich bei diesem Thema nicht um Flächen in Außenbereichen, sondern um bereits bebaubare Flächen handle.

 

 

Darüber hinaus wurde die Vorlage zur Kenntnis genommen.