Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2023 ist ortsüblich und zwar im Amtsblatt der Stadt Eschweiler, 39. Jahrgang, in der Ausgabe Nummer 4 vom 02.02.2023, bekannt gemacht worden.

 

Ein entsprechender Hinweis sowie darüberhinausgehend umfangreiche Informationen über das Haushaltsplanverfahren 2023 wurden ebenfalls über die Homepage der Stadt Eschweiler öffentlich zur Verfügung gestellt.

 

Während der Dauer des Beratungsverfahrens lag der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 zu den allgemeinen Sprechzeiten bei der Dienststelle „Finanzbuchhaltung" im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einwendungen konnten seitdem von Einwohnern und Abgabepflichtigen in der Zeit vom 06.02.2023 bis einschließlich 24.02.2023 schriftlich eingereicht oder dort zur Niederschrift erklärt werden.

 

Weder Einwohner noch Abgabepflichtige haben von Ihrem Einwendungsrecht Gebrauch gemacht.

 

Losgelöst von diesem formellen Bekanntmachungs- und Einwendungsverfahren wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 am 01.02.2023 der IHK - Industrie- und Handelskammer Aachen im Rahmen des Dialogprozesses zwischen der IHK Aachen und der Stadt Eschweiler zu den finanz- und haushaltswirtschaftlichen Entwicklungen unserer Stadt zugeleitet.

 

Die IHK Aachen hat ihrerseits mit E-Mail vom 02.02.2023 mitgeteilt, dass aufgrund ihrer angespannten Haushaltslage Personalkosten reduziert und damit einhergehend Aufgaben zurückgefahren werden mussten. Daher müssten sie sich mit Blick auf die Kommunalfinanzen derzeit auf die allgemeine Politikberatung konzentrieren und könnten keine Analysen einzelner Haushaltspläne durchführen. Sie hofft aber darauf, zukünftig auch wieder tiefer in die Analyse der einzelnen kommunalen Haushaltspläne einsteigen zu können.