Gemäß § 71 Absatz 3 SGB VIII in Verbindung mit § 8 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler steht dem Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel zu und er übt das Recht zur Vorberatung des Haushaltes für den Bereich der Jugendhilfe aus.

 

Erhöhung der Zuschüsse für Aufwendungen im Rahmen der Gruppenarbeit mit Pflegeeltern um 3.000,00 Euro

 

Frau RM Haustein stellte für die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag, im Produkt 063630101, Sachkonto 53310900 den Haushaltsansatz von 12.000,00 Euro um 3.000,00 Euro auf 15.000,00 Euro zu erhöhen. Frau RM Mund zeigte sich irritiert darüber, dass in der Sitzung Änderungsanträge gestellt werden, ohne die Informationen vorab an die übrigen Fraktionen weitergeleitet zu haben. Herr Raida führte hierzu aus, dass die Arbeit der Pflegeeltern im Jugendamt geschätzt und anerkannt werde. Gleichwohl teilte er mit, dass in der Vergangenheit keine 15.000,00 Euro abgerufen worden seien, so dass aus Sicht des Fachamtes eine Erhöhung des Haushaltsansatzes nicht unbedingt erforderlich sei. Bei der anschließenden Abstimmung wurde der Antrag mehrheitlich angenommen.

 

Aufwendungen für Spielgeräte auf städtischen Spielplätzen um 30.000,00 Euro (IVOAI002)

 

Frau RM Haustein stellte für die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag, den Ansatz für Spielgeräte auf städtischen Spielplätzen um 30.000,00 Euro zu erhöhen. Hiermit möchte die SPD-Stadtratsfraktion einen aus ihrer Sicht bestehenden Investitionsstau im HH-Jahr 2024 vermeiden. Mittel, die in 2023 nicht mehr verwendet werden können, sollen ins nächste Jahr übertragen werden, um Maßnahmen in 2024 zeitnah umsetzen zu können. Die Stadtkämmerin Frau Merx schlug vor, den Betrag in 2023 als Verpflichtungsermächtigung für 2024 in den Haushalt einzubringen. Dies hat den Vorteil, dass die Maßnahmen bereits in 2023 ausgeschrieben und somit zeitnah in 2024 zur Umsetzung gelangen können. Herr Raida unterstützte aus Sicht des Fachamtes diesen Vorschlag, auch unter Berücksichtigung, dass die Maßnahmen für 2023 bereits priorisiert wurden. Der Antrag auf Einrichtung einer Verpflichtungsermächtigung wurde mehrheitlich angenommen.

 

Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul Eschweiler zur Refinanzierung des Kinder- und Jugendzentrums St. Peter und Paul

 

Über den der Verwaltungsvorlage Nr. 011/23 beigefügten Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul wurde umfangreich und kontrovers diskutiert. Herr RM Schyns schlug für die SPD-Stadtratsfraktion vor, in 2023 zunächst die Personalkosten über entsprechende Fördermöglichkeiten abzudecken. Parallel hierzu soll die Verwaltung jedoch Gespräche mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul und der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß in 2023 führen, um für beide eine gemeinsame und vor allem dauerhafte Lösung der finanziellen Unterstützung zu erarbeiten. Nach Ansicht von Herrn RM Graff bestehe jedoch kein Erfordernis, über eine Förderung der Evangelischen Kirchengemeinde zu beraten, da diese gar keinen Antrag gestellt habe. Er plädiere daher dafür, über den Antrag der Katholischen Kirchengemeinde abzustimmen, um das Angebot dauerhaft gewährleisten zu können.

 

  • Zunächst wurde über den Antrag von Herrn RM Schyns abgestimmt. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschlossen einstimmig, dass die Finanzierung der Personalkosten der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul im Haushaltsjahr 2023 über Projektmittel erfolgen soll. Darüber hinaus wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, mit beiden Kirchengemeinden in 2023 Gespräche zu führen, um eine gemeinsame und dauerhafte finanzielle Unterstützung für beide Kirchengemeinden zu erarbeiten.

 

  • Anschließend stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusseses über den vorliegenden Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul ab. Hierbei ergaben sich 6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Herr Schlaak erklärte, dass der Antrag daher abgelehnt sei, da keine Mehrheit gefunden wurde.

 

Sodann empfahl der Jugendhilfeausschuss einstimmig dem Rat der Stadt Eschweiler die Haushaltsvoranschläge für die Produkte

 

a)       05 341 01 01 – Unterhaltsvorschussleistungen –

b)      06 361 01 01 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege –

c)       06 362 01 01 – Kinder- und Jugendförderung -

d)      06 363 01 01 – Hilfe für junge Menschen und ihre Familien –

e)      13 551 02 01 - Öffentliches Grün – Teilbereich Kinderspielplätze –

 

entsprechend dem Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2023 unter Berücksichtigung der beigefügten Veränderungsliste des Jugendamtes und der vorgenannten Ergänzungen zu beschließen.