Gemäß § 71
Absatz 3 SGB VIII in Verbindung mit § 8 der Satzung für das Jugendamt der Stadt
Eschweiler steht dem Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in Angelegenheiten
der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel zu und er übt das
Recht zur Vorberatung des Haushaltes für den Bereich der Jugendhilfe aus.
Erhöhung der Zuschüsse für
Aufwendungen im Rahmen der Gruppenarbeit mit Pflegeeltern um 3.000,00 Euro
Frau RM Haustein stellte für die
SPD-Stadtratsfraktion den Antrag, im Produkt 063630101, Sachkonto 53310900 den
Haushaltsansatz von 12.000,00 Euro um 3.000,00 Euro auf 15.000,00 Euro zu
erhöhen. Frau RM Mund zeigte sich irritiert darüber, dass in der Sitzung
Änderungsanträge gestellt werden, ohne die Informationen vorab an die übrigen Fraktionen
weitergeleitet zu haben. Herr Raida führte hierzu aus, dass die Arbeit der
Pflegeeltern im Jugendamt geschätzt und
anerkannt werde. Gleichwohl teilte er mit, dass in der Vergangenheit keine
15.000,00 Euro abgerufen worden seien, so dass aus Sicht des Fachamtes eine
Erhöhung des Haushaltsansatzes nicht unbedingt erforderlich sei. Bei der
anschließenden Abstimmung wurde der Antrag mehrheitlich angenommen.
Aufwendungen
für Spielgeräte auf städtischen Spielplätzen um 30.000,00 Euro (IVOAI002)
Frau RM Haustein stellte für die
SPD-Stadtratsfraktion den Antrag, den Ansatz für Spielgeräte auf städtischen
Spielplätzen um 30.000,00 Euro zu erhöhen. Hiermit möchte die
SPD-Stadtratsfraktion einen aus ihrer Sicht bestehenden Investitionsstau im
HH-Jahr 2024 vermeiden. Mittel, die in 2023 nicht mehr verwendet werden können,
sollen ins nächste Jahr übertragen werden, um Maßnahmen in 2024 zeitnah
umsetzen zu können. Die Stadtkämmerin Frau Merx schlug vor, den Betrag in 2023
als Verpflichtungsermächtigung für 2024 in den Haushalt einzubringen. Dies hat
den Vorteil, dass die Maßnahmen bereits in 2023 ausgeschrieben und somit
zeitnah in 2024 zur Umsetzung gelangen können. Herr Raida unterstützte aus
Sicht des Fachamtes diesen Vorschlag, auch unter Berücksichtigung, dass die
Maßnahmen für 2023 bereits priorisiert wurden. Der Antrag auf Einrichtung einer
Verpflichtungsermächtigung wurde mehrheitlich angenommen.
Antrag
der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul Eschweiler zur
Refinanzierung des Kinder- und Jugendzentrums St. Peter und Paul
Über den der Verwaltungsvorlage Nr. 011/23
beigefügten Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul wurde
umfangreich und kontrovers diskutiert. Herr RM Schyns schlug für die
SPD-Stadtratsfraktion vor, in 2023 zunächst die Personalkosten über
entsprechende Fördermöglichkeiten abzudecken. Parallel hierzu soll die
Verwaltung jedoch Gespräche mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und
Paul und der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß in 2023 führen, um
für beide eine gemeinsame und vor allem dauerhafte Lösung der finanziellen
Unterstützung zu erarbeiten. Nach Ansicht von Herrn RM Graff bestehe jedoch
kein Erfordernis, über eine Förderung der Evangelischen Kirchengemeinde zu
beraten, da diese gar keinen Antrag gestellt habe. Er plädiere daher dafür,
über den Antrag der Katholischen Kirchengemeinde abzustimmen, um das Angebot
dauerhaft gewährleisten zu können.
- Zunächst wurde über den
Antrag von Herrn RM Schyns abgestimmt. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
beschlossen einstimmig, dass die Finanzierung der Personalkosten
der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul im Haushaltsjahr 2023
über Projektmittel erfolgen soll. Darüber hinaus wurde die Verwaltung
einstimmig beauftragt, mit beiden Kirchengemeinden in 2023 Gespräche
zu führen, um eine gemeinsame und dauerhafte finanzielle Unterstützung für
beide Kirchengemeinden zu erarbeiten.
- Anschließend stimmten
die Mitglieder des Jugendhilfeausschusseses über den vorliegenden Antrag
der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul ab. Hierbei ergaben
sich 6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Herr Schlaak erklärte,
dass der Antrag daher abgelehnt sei, da keine Mehrheit gefunden wurde.
Sodann
empfahl der Jugendhilfeausschuss einstimmig dem Rat der Stadt Eschweiler
die Haushaltsvoranschläge für die Produkte
a)
05 341 01 01 – Unterhaltsvorschussleistungen –
b)
06 361 01 01 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
Tagespflege –
c)
06 362 01 01 – Kinder- und Jugendförderung -
d)
06 363 01 01 – Hilfe für junge Menschen und ihre Familien –
e)
13 551 02 01 - Öffentliches Grün – Teilbereich Kinderspielplätze –
entsprechend dem
Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2023 unter Berücksichtigung der
beigefügten Veränderungsliste des Jugendamtes und der vorgenannten Ergänzungen
zu beschließen.