Der
Jugendhilfeausschuss empfahl dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu
fassen:
1.
Die
Beantragung und Finanzierung der im beigefügten Jugendhilfeplan,
Tageseinrichtungen für Kinder, dargelegten Fortschreibung für das
Kindergartenjahr 2023/2024. Diese stellt die Grundlage für die Beantragung der
Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen zum 15.03.2023 nach § 33
Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW) dar. In Abstimmung mit den Trägern der
freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2023/2024 insgesamt 2.224
Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen von 9 Trägern vorgehalten. Davon sind
insgesamt 511 Plätze für U3-Kinder, davon 7 inklusive, und 1.713 für Ü3-Kinder,
davon 105 inklusive bestimmt. Das Angebot wird ergänzt durch insgesamt 220
Betreuungsplätze in der Kindertagespflege (200 U3 und 20 Ü3), die von insgesamt
52 Kindertagespflegepersonen bereitgestellt werden,
2.
die
Beantragung und Finanzierung der in der Sachverhaltsdarstellung dargelegten
Praktikumsplätze in Kindertageseinrichtungen. Hintergrund: Mit Inkrafttreten
der KiBiz-Novelle seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 müssen die vom Land
gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in
Kindertageseinrichtungen zum 15.03. für das dann folgende Kindergartenjahr
beantragt werden,
3.
dass
alle bestehenden und seit 2008 investiv geförderten U3-Betreuungsplätze, die
noch einer Zweckbindung unterliegen, vorrangig mit U3-Kindern belegt werden,
4.
und dass
die Stadt Eschweiler für die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul den
Trägeranteil in Höhe von ca. 17.000,00 € für die von der St. Antonius gGmbH
übernommene Gruppe übernimmt.
5.
In
Abweichung zu den hier vorgelegten Planungen, kann es bis zum verbindlichen
Stichtag für die Meldung der Platzkontingente an das Land Nordrhein-Westfalen
am 15.03.2023 zu geringfügigen Veränderungen kommen. Die Verwaltung wird
ermächtigt, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern, über
diese Veränderungen zu entscheiden.