I.             Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.           Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

III.         Der Bebauungsplan 302 – Am Grachtweg West – (Anlagen 2 und 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

 

 


Herr RM Schlenter erkundigte sich, ob schon bekannt sei, welche Firma sich dort ansiedeln werde.

 

Herr TB Gödde erwiderte, dass die finalen Verhandlungen noch zu beenden seien und Verkäufer und Käufer gemeinsam an die Öffentlichkeit gehen werden.


Bei 1 Nein-Stimme (AfD) und 20 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, GRÜNE, BASIS und RM Borchardt) fasste der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich