I.                     Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1)

 

II.                   Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.                 Die 2. Änderung des Bebauungsplans 262 – Am Grachtweg – (Anlagen 2 und 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Herr RM Widell regte an, dass bei zukünftigen Bebauungsplanverfahren bei einem gewachsenen Biotop nicht nur ein Ausgleich nach Punkten, sondern auch hinsichtlich der Fläche erfolgen solle.

 

Herr RM Herzog lobte den „Strukturwandel made in Eschweiler“. Er erkundigte sich nach den Im Bereich – Am Grachtweg - geschaffenen Arbeitsplätzen.

 

Herr TB Gödde führte aus, dass im Bereich des Bebauungsplans 262 - Am Grachtweg - circa 800 Arbeitsplätze geschaffen werden konnten, im Bereich des Bebauungsplans 302 - Am Grachtweg West - gehe man von zurzeit 250 neuen Arbeitsplätzen aus.

 

Herr RM Winterich erklärte seine Ablehnung. Die Würdigung der Stellungnahmen der öffentlichen Behörden sei nicht ausreichend, hierzu werde er sich schriftlich äußern.

 

Herr RM Schlenter fragte nach, ob die Arbeitsplätze tatsächlich neu geschaffen oder nur durch Verlagerung entstehen würden.

 

Herr TB Gödde erwiderte, dass ein Teil der Arbeitsplätze verlagert werde, aber auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden und der Wegzug einer Firma verhindert werden könne.  


Bei 1 Nein-Stimme (AfD) und 20 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, GRÜNE, BASIS und RM Borchardt) fasste der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: