Beschluss: einstimmig zugestimmt

Ratsmitglied Berndt fragte an, warum eine Staffelung der Förderbeträge in Abhängigkeit der jugendlichen Mitgliederanzahl bestehe.

 

Ratsmitglied Dr. Herzog merkte an, dass bei Erlass dieser Richtlinie eine Anlehnung an die Regelungen der Landessportbünde/Dachverbände erfolgt sei. 

 

Ratsmitglied Berndt fragte, wie die finanziellen Auswirkungen aussehen würden, wenn man einen einheitlichen Förderbetrag von beispielsweise 10 Euro ansetzen würde.

 

Herr Guß schlug vor, für die nächste Sitzung eine statistische Aufarbeitung der Jugendförderung vorzunehmen. Aus dieser Aufarbeitung solle hervorgehen, wie viele Vereine von der jeweiligen Staffelung betroffen seien. Zudem solle eine Beispielrechnung erfolgen, bei der ein einheitlicher Förderbetrag in Höhe von 10 Euro angesetzt werde.

 

Ausschussvorsitzender Uzungelis sprach sich für diesen Vorschlag aus und bat die Verwaltung darum, eine solche Ausarbeitung für die nächste Sitzung vorzunehmen.

 

Der Sportausschuss stimmte der Neufassung der Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Jugendförderung der Eschweiler Sportvereine  gemäß Anlage II der VV 030/23 einstimmig zu und empfahl dem Rat, die Neufassung entsprechend zu beschließen.