Frau Kreft wurde gem. § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW als Ausschussmitglied eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhafter Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Frau Kreft wurde gem. § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW als Ausschussmitglied eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhafter Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.