Beschluss: zur Kenntnis genommen

Entsprechend § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nahm der Haupt- und Finanzausschuss die in der Zeit vom 27.10.2014 bis 17.02.2015 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen – gemäß Anlage I – zur Kenntnis.