Der Rat der Stadt Eschweiler nahm
den Bericht gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung zur Anwendung des
Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und
Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen
in den Kommunen im Land NRW zum Stichtag 31.12.2022 zur Kenntnis.