Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 3

BMin Leonhardt forderte die Fraktionen auf, ihre Wahlvorschläge zum*zur Kandidat*in abzugeben.

 

Folgende Kandidierende wurden vorgeschlagen:

 

von der SPD-Fraktion

Frau Dana Duikers

von der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen

Frau Dana Duikers

von der BASIS-Fraktion

Frau Dana Duikers

von der AfD-Fraktion

Herr Michael Hafenrichter

von der CDU-Fraktion

Frau Dana Duikers

von der FDP-Fraktion

Frau Dana Duikers

 

RM F.-D. Pieta stellte zu diesem Tagesordnungspunkt einen Antrag auf geheime Abstimmung.

 

BMin Leonhardt unterbrach die Sitzung zur Vorbereitung des Wahlgangs für eine Pause von 17.45 Uhr bis 17.52 Uhr.

 

Alle Ratsmitglieder wurden von BMin Leonhardt namentlich aufgerufen, erhielten einen Stimmzettel, kennzeichneten diesen in der Wahlkabine und warfen diesen anschließend in die verschlossene Wahlurne.

 

Nachdem alle Mitglieder des Rates ihre Stimme abgegeben hatten, wurde die Wahl für beendet erklärt.

 

BMin Leonhardt bat um Benennung von Mitgliedern für eine Zählkommission zur Auszählung der Stimmen. Daraufhin wurden die nachfolgenden Ratsmitglieder von den Fraktionen benannt:

 

            - RM Haustein, SPD-Fraktion,

            - RM Graff, CDU-Fraktion,

            - RM Steins, FDP-Fraktion,

            - RM Widell, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

            - RM Milar, BASIS-Fraktion sowie

            - RM Upadek, AfD-Fraktion.

 

Folgendes Ergebnis wurde ermittelt:

 

Anzahl der abgegebenen Stimmen:

            47

davon ungültig:

            0

 

           

Anzahl Stimmen für Frau Dana Duikers:

            44

Anzahl Stimmen für Herrn Michael Hafenrichter:

            3

 

a)       Wahl eines*r Beigeordneten

 

Auf Grund des § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in seiner derzeitigen Fassung wird die Bewerberin

 

 

Dana Duikers

 

für den Zeitraum von 8 Jahren zur Beigeordneten gewählt.

 

b)      Beschlussfassung über Zeitpunkt der Ernennung/Besoldung pp.

 

Die Ernennung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die vorgenannte Person wird zu diesem Zeitpunkt in eine freie Beamtenplanstelle der Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW eingewiesen und erhält die Dienstbezüge dieser Besoldungsgruppe.

 

Auf Grund des § 5 der Eingruppierungsverordnung – EingrVO – in ihrer derzeitigen Fassung wird der vorgenannten Person mit dem Zeitpunkt des Dienstantritts eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 411,02 € gewährt.