Sitzung: 26.01.2023 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 3
Vorlage: 005/23
BMin Leonhardt forderte die Fraktionen auf, ihre
Wahlvorschläge zum*zur Kandidat*in abzugeben.
Folgende
Kandidierende wurden vorgeschlagen:
von der SPD-Fraktion |
Frau Dana Duikers |
von der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen |
Frau Dana Duikers |
von der BASIS-Fraktion |
Frau Dana Duikers |
von der AfD-Fraktion |
Herr Michael Hafenrichter |
von der CDU-Fraktion |
Frau Dana Duikers |
von der FDP-Fraktion |
Frau Dana Duikers |
RM F.-D. Pieta stellte zu diesem Tagesordnungspunkt einen
Antrag auf geheime Abstimmung.
BMin Leonhardt unterbrach die Sitzung zur Vorbereitung des
Wahlgangs für eine Pause von 17.45 Uhr bis 17.52 Uhr.
Alle Ratsmitglieder wurden von BMin Leonhardt namentlich
aufgerufen, erhielten einen Stimmzettel, kennzeichneten diesen in der
Wahlkabine und warfen diesen anschließend in die verschlossene Wahlurne.
Nachdem alle Mitglieder des Rates ihre Stimme abgegeben hatten, wurde die Wahl für beendet erklärt.
BMin Leonhardt bat um Benennung von Mitgliedern für eine Zählkommission zur Auszählung der Stimmen. Daraufhin wurden die nachfolgenden Ratsmitglieder von den Fraktionen benannt:
- RM Haustein, SPD-Fraktion,
- RM Graff, CDU-Fraktion,
- RM Steins, FDP-Fraktion,
- RM Widell, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
- RM Milar, BASIS-Fraktion sowie
- RM Upadek, AfD-Fraktion.
Folgendes Ergebnis wurde ermittelt:
Anzahl der abgegebenen Stimmen: |
47 |
davon ungültig: |
0 |
|
|
Anzahl Stimmen für Frau Dana Duikers: |
44 |
Anzahl Stimmen für Herrn Michael Hafenrichter: |
3 |
a)
Wahl eines*r Beigeordneten
Auf Grund des § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in seiner derzeitigen Fassung wird die Bewerberin
Dana
Duikers
für den Zeitraum von 8 Jahren zur Beigeordneten gewählt.
b)
Beschlussfassung über Zeitpunkt der
Ernennung/Besoldung pp.
Die Ernennung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die vorgenannte
Person wird zu diesem Zeitpunkt in eine freie Beamtenplanstelle der
Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW eingewiesen und erhält die Dienstbezüge dieser
Besoldungsgruppe.
Auf Grund des § 5 der Eingruppierungsverordnung – EingrVO – in ihrer
derzeitigen Fassung wird der vorgenannten Person mit dem Zeitpunkt des
Dienstantritts eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 411,02 €
gewährt.