RM Schulze fragte nach, wann die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe Strukturwandel stattfinden werde.

BMin Leonhardt antwortete, dass man mit einer Sitzung der Arbeitsgruppe im März plane.

 

RM Cremer führte aus, dass er im Haupt- und Finanzausschuss Fragen zur Heisterner Straße gestellt habe und fragte nach, ob es hierzu einen neuen Sachstand gebe.

BMin Leonhardt erklärte, dass man einer Lösung näher sei, sich jedoch noch in der Prüfung befinde, man über einen neuen Stand jedoch informieren werde.

 

RM Fehr fragte, in Bezug auf den Vortrag des Wasserverbandes Eifel-Rur, welche Schutzmaßnahmen für die Bürger*innen geplant seien.

Beigeordneter Gödde antwortete, dass man spätestens im Frühjahr mit Renatuierungsmaßnahmen in Eschweiler-West beginnen werde.

 

RM W.Berndt teilte mit, dass man ein Schreiben der Eheleute Feucht erhalten habe, indem die Ratsmitglieder persönlich bedroht worden seien. Er regte an, dass sich die Rechtsabteilung mit einer Stellungnahme in besagter Thematik befassen solle.

RM Widell sagte diesbezüglich, dass die Verwaltung in einer Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses hierzu Stellung nehmen könne.

BMin Leonhardt erklärte, dass ihr das genannte Schreiben nicht vorliegen würde und bat um Weiterleitung an die Verwaltung.

RM Häfner schlug vor, dass der Inhalt des Schreibens von der Bauaufsicht geprüft werden könne.

 

RM Kämmerling brachte ein, dass beim Landstraßenausbau L238, aufgrund der Hochwasserereignisse, der Wasserschutz mitbedacht werden müsse.

 

RM Berndt fragte nach, welcher Mietspiegel von Seiten der Stadt veröffentlicht werde.

Beigeordneter Gödde erklärte, die Stadt Eschweiler sei gemäß der Verordnung über die Zuständigkeit für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln im Land Nordrhein-Westfalen (Mietspiegel-Zuständigkeits-Verordnung – MsZVO) dazu verpflichtet, entweder zum 01.01.2023 einen einfachen Mietspiegel zuerstellen bzw. zu veröffentlichen oder zum 01.02.2024 einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen bzw. zu veröffentlichen. Seitens der Stadtverwaltung sei der einfache Mietspiegel vom Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereines e.V. (Haus & Grund) bzw. dem Mieterschutzverein für Aachen und Umgebung e.V. und seine Dokumentation gemäß § 5 MsV kostenfrei im Internet veröffentlicht worden. Dieser gelte für freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Eschweiler für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023. Der Mietspiegel für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 ist als Anlage 2 zur Niederschrift beigefügt.

 

Es lagen keine weiteren Anfragen und Mitteilungen vor. BMin Leonhardt beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:48 Uhr und verabschiedete die Vertreter der Presse sowie die anwesenden Zuhörer.