Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 46

Die als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügte 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017 wird beschlossen.

 

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 08.12.2022 für den Gebührenhaushalt – Entwässerung und Abwasserbeseitigung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2023 vor (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: