Die 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-gebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 19.12.2018 wird in der als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügten Fassung beschlossen.

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation „Straßenreinigung und Winterdienst“ der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2023 vom 25.11.2022 vor (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: