Die Schulordnung der Musikschule der Stadt Eschweiler wird unter Ziffer 3.1, 6. und 11.4 und die Entgeltordnung unter Ziffer 7.– wie im Sachverhalt und der Anlage zur Verwaltungsvorlage näher erläutert – mit Wirkung zum 1.1.2023 geändert.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: