Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Sachverhalt wurde zur Kenntnis genommen.


Herr RM Cremer bezeichnete den Antrag hinter dieser Vorlage als „Scheinantrag“ und erkundigte sich, wie die Anwohner zukünftig ohne Umweg an Ziel kommen sollen.

 

Herr RM Möller wies den Vorwurf des Scheinantrags zurück und bemängelte, dass die Frage der Beleuchtung in der Unterführung nicht betrachtet worden sei.

 

Hierzu erläuterte Herr Vogelheim, dass vor und hinter der Eisenbahnüberführung jeweils eine Straßenleuchte aufgestellt werde, deren Lichtkegel ausreichen, um die Unterführung auszuleuchten.

Alle anderen Varianten (z.B. Bodenleuchten) würden nach der erfolgten Prüfung aus technischer und praktikabler Sicht keine Möglichkeit ergeben.

 

Herr RM Borchardt erkundigte sich nach der Möglichkeit, Wirtschaftswege zu öffnen, um die Anwohner nicht über Heistern schicken zu müssen.

Hierzu gab Herr Vogelheim an, dass Verkehrszählungen ca. 500 Fahrzeuge am Tag gezeigt hätten, die diese Strecke befahren. Dies stellt verkehrstechnisch eine kleine Größe dar, in deren Vergleich die Kosten für die Herrichtung und Öffnung von Wirtschaftswegen in keiner Relation stehen würden.

 

Diese Aussage traf durchweg auf keine große Zustimmung, jedoch betonte Herr Vogelheim, dass es sich um eine kurzzeitige Umleitung handeln würde und Rettungsfahrzeuge in dieser Zeit die Wirtschaftswege nutzen könnten.