Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen im Sachverhalt dieser Verwaltungsvorlage wurden zur Kenntnis genommen.

 


Frau Kaleß erkundigte sich, inwiefern die Verwaltung Härtefallregelungen für Personen anwende, welche keinen Anspruch auf Bildung und Teilhabe haben, allerdings dennoch über oder wenige finanziellen Mittel verfügen.

Frau Seeger teilte mit, dass es neben dem Programm „Alle Kinder Essen mit“ auch spezielle Fonds gebe, die dann zur Geltung kommen, wie z.B. das Projekt „Flügelschlag“. Hierzu stehe die zuständige Sachbearbeiterin Frau Parting beratend zur Verfügung.

 

Frau SkB Schröteler stellte die Frage, inwiefern es bei den Angaben zur Mittagsverpflegung 2021/2022 zu dem Unterschied kommt, dass sich der Mittelabfluss in 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 nahezu verdoppelt habe und zum anderen, warum sich die Anzahl der Anträge für die Lernförderung in 2022 erhöht habe, der Mittelabfluss sich aber verringert habe. Frau Seeger teilte mit, dass es für die Mittagsverpflegung eine Gesetzesänderung gab, da nun die Kosten des Mittagessens komplett übernommen werden und keine Selbstbeteiligung mehr vorläge. Weiterhin seien die Essenspreise für das Mittagsessen gestiegen.

Der geringere Mittelabfluss der Lernförderung im Jahr 2022 ist damit zu begründen, dass es über das Programm „Aufholen nach Corona – Extra Geld“ Bildungsgutscheine für die Schüler*innen gab und aufgrund dessen über das Programm „Bildung und Teilhabe“ weniger Lernförderungen bewilligt werden durften als im vorherigen Jahr. Darüber hinaus sagt die Anzahl der Bewilligungen nichts über den Zeitraum der Bewilligungen aus. Aufgrund der Bildungsgutscheine wurde in 2022 nur eine Bewilligung von BUT-Leistungen für kürzere Zeiträume ausgestellt, sodass es insgesamt zu geringeren finanziellen Aufwendungen (Mittelabfluss) kam. 

 

RM Göbbels erkundigte sich, ob das Programm „Bildung und Teilhabe“ auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen gelte und ob man sowohl in sportlichen als auch kulturellen Vereinen entsprechende Anträge stellen könne.

Frau Seeger teilte mit, dass es einen festgelegten Zuschuss von max. 15,00 € monatlich bzw. 180,00 € jährlich gebe und man frei entscheiden könne, für welche Angebote (sportlich oder musikalisch/kulturell) der Zuschuss genutzt werde.