Einstimmig wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Die Schulordnung der Musikschule der Stadt Eschweiler wird unter Ziffer 3.1, 6. und 11.4 und die Entgeltordnung unter Ziffer 7.– wie im Sachverhalt und der Vorlage 347/22 näher erläutert – mit Wirkung zum 1.1.2023 geändert.