Der Bericht gemäß § 6 Abs. 1 der
Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrecht im Zusammenhang mit
Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der
Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land NRW zum Stichtag 30.09.2022
wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis: