1. Das im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 09.08.2022 zur Verfügung gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushalt 2023 (Anlage II) und die im weiteren Planungsverlauf mit Schreiben vom 06.09.2022 nochmals modifizierte Haushalts- und Finanzplanung 2023 bis 2026 (Anlagen III bis VIII) werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2023, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

  1. Auf der Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Allgemeine Städteregionsumlage 2023 her. Zugleich wird die StädteRegion Aachen aufgefordert,

 

a.       weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2023 gegenüber den Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem aktualisierten Eckdatenpapier für den Haushalt 2023 ergebende Verschlechterungen sind über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch Aufwandsreduzierungen, zu kompensieren;

b.       dringend auf den LVR Rheinland dahingehend einzuwirken, auf die sich aus der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2023 ergebenden positiven Entwicklungen bei den Umlagegrundlagen und Schlüsselzuweisungen mit einer deutlichen Senkung des LVR-Umlagesatzes für 2023 zu reagieren;

c.       die von der Landesregierung NRW angekündigten Möglichkeiten für eine weitergehende Isolierung von pandemie- und kriegsbedingten Haushaltsbelastungen im Rahmen der noch ausstehenden gesetzlichen Regelungen zur weiteren Reduzierung der Regionsumlage zu nutzen;

d.       mit Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2023 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 einhergehenden besonderen Risiken den fortschreitenden (freiwilligen) Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und Sachkosten zu beenden.

 

  1. Das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis des Umlagevolumens in Höhe von 19.461.000 Euro hergestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2023 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren. 

 

 


Bei zwei Nein-Stimmen (AfD) fasste der Rat der Stadt Eschweiler mit 41 Ja-Stimmen (SPD, GRÜNE, CDU, BASIS, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt) den folgenden Beschluss mehrheitlich: