Sitzung: 27.09.2022 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 2
Vorlage: 317/22
- Das im Rahmen der Benehmensherstellung
gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 09.08.2022 zur
Verfügung gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushalt 2023
(Anlage II) und die im weiteren Planungsverlauf mit Schreiben vom 06.09.2022
nochmals modifizierte Haushalts- und Finanzplanung 2023 bis 2026 (Anlagen
III bis VIII) werden zur Kenntnis genommen.
- Den Ausführungen zur Gestaltung des
Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2023, der
kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten
Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.
- Auf der Grundlage der vorgenannten
Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Allgemeine
Städteregionsumlage 2023 her. Zugleich wird die StädteRegion Aachen
aufgefordert,
a.
weitere,
sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2023 gegenüber den
Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten
gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem
aktualisierten Eckdatenpapier für den Haushalt 2023 ergebende
Verschlechterungen sind über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier
insbesondere durch Aufwandsreduzierungen, zu kompensieren;
b.
dringend
auf den LVR Rheinland dahingehend einzuwirken, auf die sich aus der
Arbeitskreisrechnung zum GFG 2023 ergebenden positiven Entwicklungen bei den
Umlagegrundlagen und Schlüsselzuweisungen mit einer deutlichen Senkung des
LVR-Umlagesatzes für 2023 zu reagieren;
c.
die von der
Landesregierung NRW angekündigten Möglichkeiten für eine weitergehende
Isolierung von pandemie- und kriegsbedingten Haushaltsbelastungen im Rahmen der
noch ausstehenden gesetzlichen Regelungen zur weiteren Reduzierung der
Regionsumlage zu nutzen;
d.
mit Blick
auf die mit der Haushaltsplanung 2023 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung
bis 2026 einhergehenden besonderen Risiken den fortschreitenden (freiwilligen)
Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und
Sachkosten zu beenden.
- Das Benehmen zur Festsetzung der
Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis des Umlagevolumens in
Höhe von 19.461.000 Euro hergestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im
Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2023
gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der
StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den
weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu
informieren.
Bei zwei Nein-Stimmen (AfD) fasste der Rat der Stadt Eschweiler mit 41 Ja-Stimmen (SPD, GRÜNE, CDU, BASIS, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt) den folgenden Beschluss mehrheitlich: