Stadtkämmerin Merx informierte darüber, dass seitens der Landesregierung NRW am 20.09.2022 ein Gesetzesentwurf zur Änderung des § 6 KAG NRW eingebracht wurde. Mit diesem Gesetzesentwurf soll den Kommunen insgesamt die notwendige Rechtssicherheit im Umgang mit dem Urteil des OVG NRW vom 17.05.2022 zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langlebigen Anlagegütern im Rahmen der Kalkulation von Benutzungsgebühren geschaffen werden.

Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, in die nächste Sitzung des Stadtrates eine Informationsvorlage einzubringen, in der ausführlich sowohl auf die Auswirkungen des OVG-Urteils als auch die möglichen Auswirkungen der beabsichtigen Änderung des § 6 KAG eingegangen wird.

 

RM Schlenter führte aus, dass der Rat beim Beschluss zum Kriminalpräventiven Rat beschlossen habe, dass man jährlich eine Berichterstattung von der Polizei erhalte. RM Schlenter erkundigte sich, wann mit dem Bericht der Polizei zu rechnen sei.

BMin Leonhardt antwortete darauf, dass man sich gerade in der Vorbereitung des Berichtes befinde und mit dem Bericht der Polizei in einer der nächsten Sitzungen zu rechnen sei.

 

RM Cremer äußerte Beschwerden über die ASEAG und AVV bezüglich der Personentransporte im Stadtgebiet.

BMin Leonhardt antwortete, dass ihr ebenfalls Beschwerden bekannt seien und man Kontakt aufnehmen werde.