Beschluss: verpflichtet

 

Herr Ralf Schmalbrock wurde von der Vorsitzenden Frau RM Medic als stellvertretendes Ausschussmitglied gemäß § 67 Absatz 3 i.V.m. § 58 Absatz 2 GO NRW eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Herr RM Graff bat um Prüfung, ob der für die Kath. Kirche benannte Vertreter Herr Kölling überhaupt noch dem Ausschuss angehöre. (Anmerkung der Schriftführerin: Herr Gerhards ist als Ausschussmitglied der Katholischen Kirche benannt. Einen Stellvertreter wird die Katholische Kirche noch benennen.)