Beschluss: zur Kenntnis genommen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2023 ein Förderprogramm zur Entsiegelung von bereits versiegelten Vorgärten in Höhe von jährlich 20.000 € aufzulegen, und die entsprechenden Mittel in die Haushaltsberatung für den Haushalt 2023 und die mittelfristige Finanzplanung einzubringen. Die Durchführung bzw. Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über den Haushalt 2023 bzw. der aufsichtsbehördlichen Genehmigung zum Haushalt 2023.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, erstmalig im Jahr 2023 einen Preis für drei besonders gelungene Umgestaltungen von bislang versiegelten Vorgärten im Sinne des besten Beitrags zum Erhalt von Artenvielfalt, Versickerungsfähigkeit und Verbesserung des Mikroklimas auszuloben und entsprechend zu bewerben.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Projektes GoGreen (VV 108/22) geeignete Instrumente zur Beratung von Grundstückseigentümer*innen über mögliche Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung sowie zur naturnahen Gestaltung und Pflege von Vorgartenbereichen und Gartenflächen zu entwickeln und diese im Rahmen des geplanten Reallabors umzusetzen. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, eine öffentlichkeitswirksame Kampagne „Nachhaltige Vorgartengestaltung“ zu entwickeln und umzusetzen, und ihrer Vorbildfunktion bei der Gestaltung städtischer Grünanlagen weiterhin nachzukommen.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, in neu aufzustellenden Bebauungsplänen unter Bezug auf § 8 Abs. 1 Landesbauordnung NRW ab sofort eine begrünte und versickerungsfähige Gestaltung der Vorgärten und Gärten mit standortgerechten Pflanzen sowie deren dauerhafter Erhalt verpflichtend festzusetzen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine Gestaltungssatzung für Vorgärten zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegenden.

5.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung und Einhaltung der Rechtsverpflichtung nach § 8 Abs. 1 Landesbauordnung NRW regelmäßig im Rahmen ihrer Baustellenbegehungen und Bauabnahmen bei Neubauten zu prüfen. Die Grundstückseigentümer*innen bzw. Bauherren sind bereits frühzeitig über die Rechtsverpflichtung zu informieren und entsprechend zu beraten. Erfolgt dennoch die rechtswidrige, vollständige Versiegelung der Vorgärten, soll die Verwaltung die Anordnung einer Entsiegelung und Begrünung prüfen und in schwerwiegenden Fällen erlassen.

6.       Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Versendung der Grundsteuer- und Gebührenbescheide die Grundstückseigentümer*innen darauf hinzuweisen, dass für alle entsiegelten Flächen gemäß Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler eine Begünstigung gegeben ist.

7.       Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen ihrer personellen und technischen Möglichkeiten, alle Grundstücke kontinuierlich hinsichtlich der Versiegelung der Vorgärten und der sonstigen bauordnungsrechtlich nicht überbaubaren Flächen auf Gebührenehrlichkeit im Sinne der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hin zu prüfen.

 


Der Beschluss des Rates der Stadt Eschweiler wird zur Kenntnis genommen.