Sitzung: 08.09.2022 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 172/22
- Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2023 ein Förderprogramm
zur Entsiegelung von bereits versiegelten Vorgärten in Höhe von jährlich
20.000 € aufzulegen, und die entsprechenden Mittel in die
Haushaltsberatung für den Haushalt 2023 und die mittelfristige
Finanzplanung einzubringen. Die
Durchführung bzw. Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der
Beschlussfassung über den Haushalt 2023 bzw. der aufsichtsbehördlichen
Genehmigung zum Haushalt 2023.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, erstmalig im
Jahr 2023 einen Preis für drei besonders gelungene Umgestaltungen von bislang
versiegelten Vorgärten im Sinne des besten Beitrags zum Erhalt von
Artenvielfalt, Versickerungsfähigkeit und Verbesserung des Mikroklimas
auszuloben und entsprechend zu bewerben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des
Projektes GoGreen (VV 108/22) geeignete Instrumente zur Beratung von
Grundstückseigentümer*innen über mögliche Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung
sowie zur naturnahen Gestaltung und Pflege von Vorgartenbereichen und
Gartenflächen zu entwickeln und diese im Rahmen des geplanten Reallabors
umzusetzen. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, eine öffentlichkeitswirksame
Kampagne „Nachhaltige Vorgartengestaltung“ zu entwickeln und umzusetzen, und ihrer
Vorbildfunktion bei der Gestaltung städtischer Grünanlagen weiterhin
nachzukommen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in neu
aufzustellenden Bebauungsplänen unter Bezug auf § 8 Abs. 1 Landesbauordnung NRW
ab sofort eine begrünte und versickerungsfähige Gestaltung der Vorgärten und
Gärten mit standortgerechten Pflanzen sowie deren dauerhafter Erhalt
verpflichtend festzusetzen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine
Gestaltungssatzung für Vorgärten zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung
vorzulegenden.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung
und Einhaltung der Rechtsverpflichtung nach § 8 Abs. 1 Landesbauordnung NRW
regelmäßig im Rahmen ihrer Baustellenbegehungen und Bauabnahmen bei Neubauten
zu prüfen. Die Grundstückseigentümer*innen bzw. Bauherren sind bereits
frühzeitig über die Rechtsverpflichtung zu informieren und entsprechend zu
beraten. Erfolgt dennoch die rechtswidrige, vollständige Versiegelung der
Vorgärten, soll die Verwaltung die Anordnung einer Entsiegelung und Begrünung
prüfen und in schwerwiegenden Fällen erlassen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der
Versendung der Grundsteuer- und Gebührenbescheide die
Grundstückseigentümer*innen darauf hinzuweisen, dass für alle entsiegelten
Flächen gemäß Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler
eine Begünstigung gegeben ist.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen
ihrer personellen und technischen Möglichkeiten, alle Grundstücke
kontinuierlich hinsichtlich der Versiegelung der Vorgärten und der sonstigen
bauordnungsrechtlich nicht überbaubaren Flächen auf Gebührenehrlichkeit im
Sinne der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hin zu prüfen.
Der Beschluss des Rates der Stadt Eschweiler wird zur Kenntnis genommen.