Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans 309 – Hüttenstraße/Tunnelweg – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 


Herr RM Möller betonte, dass ein Schreiben, welches vergangene Woche die Fraktionen erreicht habe, von Rechtsverletzungen spreche, sofern dieser Bebauungsplan so aufgestellt würde und bat daher um Klarstellung.

 

Herr RM Berndt führte wie folgt aus:

„Sehr geehrter Herr Fehr, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Gödde.

 

Im Februar 2018 hat die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur „Neuerrichtung eines Unterkunftsgebäudes an der Hüttenstraße (038/18)“ dem PUBA, dem Sozial- und Seniorenausschuss und schließlich dem Rat mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Die CDU-Fraktion hat diesem Vorschlag mit Überzeugung zugestimmt und steht auch heute noch hinter dieser Maßnahme.

 

In der aktuellen Vorlage 286/22 wird nun seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einer Anpassung des Bebauungsplanes 44 an die neue Planung bzw. an die schon teils umgesetzte Bebauung zuzustimmen.

 

Wir müssen mal wieder feststellen, dass der Rat 2018 nicht vollumfänglich über die Maßnahme informiert wurde und dass die vorgelegte Planung mit dem Bebauungsplan 44 anscheinend nicht rechtskonform umgesetzt werden konnte bzw. kann.

 

Die CDU-Fraktion macht sich große Sorgen um das Vorhaben, da bekanntlich auch schon Beschwerden an die Kommunalaufsicht, die Bezirksregierung und das Ministerium gerichtet wurden.

 

Sehr geehrter Herr Gödde, die CDU-Fraktion bittet nachdrücklich um Erläuterung und Klarstellung.“

 

Herr RM Häfner verlas die Stellungnahme und Fragen der Fraktion der BASIS, welche als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt sind. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in einem separaten Schreiben.

 

Herr Schoop führte aus, dass der Bebauungsplan neu aufgestellt werde, weil Handlungsbedarf seitens der Verwaltung gesehen werde. Diese Maßnahme ist eine Maßnahme aus dem Förderpakte „Eschweiler-West“ und dafür ist ein Bebauungsplan, welcher die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum verbessere, notwendig.

Herr TB Gödde erläuterte weiter, mit Bezug auf die Unterkünfte, dass die Baugenehmigung von 2019 für die Unterkunftsgebäude Hüttenstraße seien rechtskonform mit Befreiung erteilt worden und bestandskräftig.

Im Rahmen einer Neuaufstellung eines Bebauungsplanes würden Tatbestände aus der Vergangenheit (z.B. Bestandsgebäude bzw. genehmigte Bauanträge)) immer berücksichtigt.

Die Stadt habe, da die StädteRegion Aachen zum gleichen Sachverhalt angeschrieben wurde, eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht übermittelt und würde zzt. auf eine Antwort warten.

 

Herr RM Winterich fragte 1. Nach dem Ziel und Zweck des Bebauungsplanes, 2. Inwiefern die Unterkünfte betroffen seien, 3. Warum der B-Plan jetzt und nicht schon 2018 angepasst worden sei.

 

Frau Führen gab an, dass 1. Das Maßnahmenpaket aus „Eschweiler-West“ sukzessive abgearbeitet würde und für das Gebiet Hüttenstraße eine Aufwertung und Qualitätssteigerung des Straßenraums notwendig sei.

Um die geplante Beantragung der Fördermittel rechtssicher vorbereiten zu können, sei die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes notwendig. 2. Auf die städt. Flächen vor den Unterkunftsgebäuden soll ggf. der öffentliche Straßenraum ausgeweitet werden und 3. Der Förderantrag für Eschweiler-West stamme aus den Jahren 2019 und 2021; da erst jetzt nach Bewilligung die Maßnahmen abgearbeitet werden, kommt erst jetzt eine Aufstellung des Bebauungsplanes zum Tragen.

 

Nach weiterer, teils kontroverser Diskussion, betonte Herr TB Gödde, dass vor dem nächsten Schritt im Bebauungsplanverfahren die Antwort der StädteRegion Aachen als Kommunalaufsicht zum Sachverhalt des Bürgers vorläge.  


Bei 3 Gegenstimmen (AFD, BASIS) stimmte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss mit Mehrheit von 18 Ja-Stimmen (SPD, GRÜNE, CDU, FDP) für den Beschluss: