1.    Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

2.    Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

3.    Die 19. Änderung des Flächennutzungsplans – Am Grachtweg West - (Anlagen 3 und 4) mit Begründung (Anlage 5) wird beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: